Impressum
Verantwortlicher Redakteur und Webmaster für die Planung, Realisierung und Betreuung der Internetinhalte ist:
Dr. jur. Jörg Schneider
Dipl. - Ökonom
Dipl. - Finanzwirt (FH)
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Bolik & Partner GbR
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Rechtsanwalt
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Zuständige Aufsichtbehörde ist die Steuerberaterkammer Niedersachsen in Hannover.
Zuständige Aufsichtbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Celle.
Zuständige Aufsichtbehörde ist die Wirtschaftsprüferkammer Berlin.
Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Niedersachsen) erworben.
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden Regelungen:
- Steuerberatergesetz (StBerG)
- Durchführungsverordnung zum Steuerberatergesetz (DVStB)
- Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
- Berufsordnung (BOStB)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer Niedersachseneingesehen werden. Sie finden sie auch auf der Homepage derBundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de.
Berufshaftpflichtversicherung
Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558)
Deutschland
Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland: Versichert sind Haftpflichtansprüche, (1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie (2) aus der Verletzung der Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.
Die gesetzliche Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Niedersachsen) erworben.
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer Celle eingesehen werden. Sie finden sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
Berufshaftpflichtversicherung
Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558)
Deutschland
Europäisches Ausland: Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten, (1) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht; (2) des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.
Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.
Die gesetzliche Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüfer wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Niedersachsen) erworben.
Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden Regelungen:
- Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vBP (BS WP/vBP)
- Wirtschaftsprüferberufshaftpflichtverordnung (WPBHV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Wirtschaftsprüferkammer eingesehen werden. Sie finden sie auch auf deren Homepage unter www.wpk.de.
Berufshaftpflichtversicherung
Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558)
Deutschland
Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland: Versichert sind Haftpflichtansprüche, (1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie (2) aus der Verletzung der Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
Für die zuvor nicht genannten Länder (1) aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit, wenn dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt, (2) aus der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, die das Abgabenrecht von Staaten betrifft, die zuvor nicht genannt sind, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt. In beiden Fällen beschränkt sich die Versicherungsleistung auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme.
Weltweit für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden und zwar maximal in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme.